Spielregeln | AGBs
Dienheimer Trödelwanderung am 4. Oktober 2025
Die Trödelwanderung beginnt um 11.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr.
Bitte holt die Erlaubnis von eurem Vermieter oder eurer Hausverwaltung ein, wenn es nicht euer eigenes Haus/Grundstück ist.
Der Flohmarktverkauf findet nur in den privaten Höfen, Einfahrten oder Gärten der angemeldeten Häuser statt. Gehwege oder anderen öffentlichen Flächen dürfen nicht genutzt werden.
Die Trödelwanderung ist eine Nachbarschaftsaktion und nur für private Verkäufer und Käufer. Gewerbliche Verkäufer können nicht teilnehmen.
Jede Hausgemeinschaft ist für ihren Flohmarkt selbst verantwortlich.
Für fehlende oder beschädigte Artikel übernehmen die Organisator*innen keine Haftung.
Der Verkauf von Lebensmitteln ist nicht gestattet.
Die Trödelwanderung findet bei jedem Wetter statt.
Mit der Anmeldung zur Trödelwanderung akzeptiere ich die AGBs.